PG Maria an der Sonne

1. An den öffentlichen Gottesdiensten dürfen die nicht teilnehmen, die Allgemeinsymptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme aufweisen oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten 14 Tagen zu einem bestätigten an Covid-19 Erkrankten Kontakt gehabt haben.

2. Es gilt sein eigenes Gotteslob mitzubringen

3. Bitte tragen Sie einen Mundschutz, diesen dürfen Sie erst am Sitzplatz ablegen.

4. Die Möglichkeit beim Betreten die Hände zu desinfizieren ist an den Eingängen unserer Kirchen gegeben und bitte achten Sie darauf, dass auch bei einer möglichen Schlange während des Eintretens die Abstandsregel gewahrt wird.

5. In unseren Kirchen sind ausgewiesene Plätze, die als einzige eingenommen werden können, um den Mindestabstand zu wahren. Personen aus dem gleichen Hausstand oder zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen nebeneinander sitzen oder ganze Familien aus zwei Haushalten. Ebenso gilt für Gottesdienste im Freien, im Stehen bzw. sollten dort Sitzgelegenheiten sein, unbedingt den nötigen Abstand von 1,50 Metern zu wahren.

6. Wir bitten Sie auch den Anweisungen unseres Ordnungsdienstes zu folgen.

7. Ebenfalls bitten wir Sie, auf die Wegeordnung beim Betreten und Verlassen unserer Kirchen zu achten, die gekennzeichnet sind oder von denen Sie über unsere Ordner informiert werden.

8. Für den Empfang der Heiligen Kommunion haben wir uns auf eine Schutzscheibe zwischen Kommunionspender/in und Empfänger/in geeinigt, ebenso wird die Formel vor dem Empfang vom Leib Christi und dem bestätigenden Amen nicht gesprochen. Die Kommunionspender desinfizieren sich unmittelbar vor der Austeilung die Hände . Bitte dem Kommunionspender so die Hand hinreichen, dass er ohne Berührung die Heilige Kommunion in die Innenhandfläche hineinlegen kann. Bitte den Mundschutz beim Kommuniongang tragen und erst am Platz die Heilige Kommunion einnehmen. Und bitte beim Anstehen zum Empfang den nötigen Abstand einhalten.

9. Aufgrund der begrenzten Sitzmöglichkeiten bei Freiluftgottesdiensten empfiehlt es sich, wenn vorhanden, einen Klappstuhl mitzubringen.

10. Grundsätzlich gilt der Rat, sich selbst zu überlegen, ob die persönliche Gesundheitslage eine Teilnahme dieser Gottesdienste aus eigener Verantwortung möglich macht.

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